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AGB

Vertragsabschluss

Die Firma Mannis Baumkuchenmanufaktur e.U., Manfred Salmhofer, Am Klosterwald 659, A-6100 Seefeld – im folgenden Firma genannt, schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen oder AGB des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Die Vertragssprache ist Deutsch!

Bestellablauf und Lieferzeit

Eine Bestellung kann telefonisch, oder vorzugsweise per E-Mail erfolgen. Die meisten Produkte werden nur auf Bestellung produziert. Lieferzeit (Bestellung bis zum Versand) 5 Werktage, Oktober-Dezember 10 Werktage. Sonderbestellungen nach Vereinbarung. Die Mindestbestellung beträgt:
1.) Gastronomie und Fachhandel in Deutschland und Österreich: 8 Karton bei Tiefkühlware und 2 Karton bei Frischware (frei Haus ab 150 Euro, darunter Versandkosatenpauschale 7,50 €)
2.) Großhandel: 1 Palette (120 Karton, CIP (Incoterms 2010))
3.) Außerhalb von Deutschland und Österreich 1 Palette (120 Karton, EXW (Incoterms 2010))

Versandkosten und Transport

Die Lieferung in Deutschland und Österreich erfolgt – bei Einhaltung der Mindestbestellmengen - frachtfrei ( CIP Incoterms 2010) Für Lieferungen außerhalb von Deutschland und Österreich gilt EXW Incoterms 2010. Selbstverständlich kümmern wir uns auch gerne um den Transport auf Grundlage der Incoterms 2010. Eine Frachtvereinbarung wie zum Beispiel Frei Haus ist ohne Einfluss auf den Gefahrenübergang. Ein Überschreiten der vereinbarten Lieferzeiten gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Rechnungslegung und Zahlungskonditionen

  1. Deutschland und Österreich: Die Rechnungen für den Großhandel werden in Österreich mit österr. MWSt. und in Deutschland mit deutscher MWSt. ausgestellt. Zahlbar mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage Netto auf unser österreichisches oder deutsches Konto. Für Gastronomie, Caterer und Konditorei gilt 10 Tage Netto.
  2. EU ohne D & Ö: Erstbestellung Vorauskasse, weitere Bestellungen auf Rechnung Zahlbar mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage Netto auf unser österreichisches oder deutsches Konto. 
  3. Außerhalb der EU: Dokumentenakkreditiv
  4. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen (9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a.) sowie alle durch Zahlungserinnerung entstehenden Kosten berechnet. Der Käufer verpflichtet sich weitere bei Zahlungsverzug entstandene Kosten, insbesondere Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, zu bezahlen. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Überschreiten des Zahlungsziels weitere Lieferungen nur mehr gegen Vorauskasse zu liefern. Sämtliche Zahlungen haben für uns spesenfrei zu erfolgen. Eine aktuelle Preisliste erhalten Sie gerne jederzeit per E-Mail unter kontakt@mannis.eu.


Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. 
2. a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. 
2. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Verkäufer ab. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. 
2. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. 
2. d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU gilt Innsbruck als vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht. Für Bestellungen außerhalb der EU: Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sollten einzelne Bestimmungen der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmung unberührt. 
Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen.